Finanzierung umsteuern!

Die bundesweit geltende fallbezogene Finanzierung in der stationären Gesundheitsversorgung berücksichtigt mit einer „Stückpreis-Finanzierung“ nicht die Vorhaltekosten kleinerer Standorte, sondern unterstützt de facto eher Standorte mit höherer Bevölkerungsdichte.

Gerade kleinere Standorte haben als Grundlast einen überdurchschnittlichen personellen und investiven Aufwand zu berücksichtigen; dieser kann nicht über eine Fallzahlsteigerung erwirtschaftet werden, wenn die Einzugsbereiche dünn besiedelt sind.

Die bisherige Praxis des Sicherstellungszuschlags hat ihre Wirkung verfehlt; wie die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes für die Brandenburger Häuser wirken, ist noch ungeklärt.

Wir fordern einen zusätzlich aus dem Landeshaushalt zu finanzierenden »Versorgungszuschlag ländlicher Raum« für Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung.

Die aktuelle pauschale Investitionsförderung des Landes Brandenburg berücksichtigt im Wesentlichen Leistungsmengen und die jeweilige Versorgungsstufe. Eine für die kleineren Standorte erforderliche Gegensteuerung erfolgt nicht.

Der Umgestaltung der pauschalen Investitionsförderung des Landes Brandenburg in der kommenden Legislaturperiode kommt aus Sicht der VcKB hohe Bedeutung zu.

Der an jedem Standort gleichermaßen vorhandene Bedarf ist als zentrales Merkmal zu gewichten. Der VcKB regt in diesem Zusammenhang an, für jeden Standort eine Sockelförderung von 1 Mio. Euro vorzusehen und dann lediglich die weiteren Fördermittel wie bisher über Leistungsmengen und Versorgungszuschlag zu verteilen.

 

Unsere Forderungen

  • Neu zu etablierender »Versorgungszuschlag ländlicher Raum« als Ausgleich für nicht refinanzierte Vorhaltekosten
  • Neuordnung der pauschalen Investitionsförderung des Landes Brandenburg mit einer Sockelförderung von 1 Mio. Euro für jeden Standort zur Finanzierung von Investitionen in Gebäudestruktur und Medizintechnik