Erhalt der flächendeckenden Notfallversorgung!

Die im 24/7 Modus zur Verfügung stehenden Rettungsstellen der Krankenhäuser sind gleichzeitig eine Garantieerklärung für den ländlichen Raum, dass medizinische Notfall- und Erstversorgung jederzeit und wohnortnah erreicht werden können.

Die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Neustrukturierung der Notfallversorgung berücksichtigen nicht in dem erforderlichen Umfang die Bedingungen von Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung in den ländlichen Räumen.

Folgerichtig ist daher dem Brandenburger Gesundheitsministerium über eine „Länderöffnungsklausel“ die Möglichkeit eingeräumt worden, Krankenhäuser als Spezialversorger auszuweisen, damit diese Häuser weiterhin an der Notfallversorgung teilnehmen können.

Sofern es mit dem vorhandenen Regelwerk nicht gelingen sollte, diese Häuser budgetär genauso zu behandeln wie die weiteren Häuser der Basisnotfallversorgung, ist eine entsprechende Kompensation über einen Notfallversorgungszuschlag des Landes, ggf. in Kombination mit dem ebenfalls vom VcKB vorgeschlagenen Versorgungszuschlag, erforderlich.

 

Unsere Forderungen

  • Erhalt einer flächendeckenden, wohnortnahen Notfallversorgung durch Brandenburgs Krankenhäuser
  • Finanzielle Gleichbehandlung aller Standorte mit ggf. erforderlicher Kompensation über einen Notfallversorgungszuschlag des Landes